Datenschutzerklärung & AGB

Datenschutzerklärung & AGB Letzte Aktualisierung: 30.08.2023 Robert Jauca Bau & Dienstleistungen ("uns", "wir" oder "unser") betreibt die Website www.rjbau.ch (die "Website"). Diese Seite informiert Sie über unsere Richtlinien zur Erhebung, Verwendung und Offenlegung von personenbezogenen Daten, die wir von Nutzern der Website erhalten. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschliesslich zur Bereitstellung und Verbesserung der Website. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie der Erhebung und Verwendung von Informationen gemäss dieser Richtlinie zu. Datenerhebung und Verwendung Während der Nutzung unserer Website können wir Sie bitten, bestimmte personenbezogene Informationen bereitzustellen, die dazu dienen, Sie zu kontaktieren oder zu identifizieren. Personenbezogene Informationen können Ihren Namen ("personenbezogene Daten") umfassen, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Protokolldaten Wie viele Betreiber von Websites erfassen wir Informationen, die Ihr Browser sendet, wenn Sie unsere Website besuchen ("Protokolldaten"). Diese Protokolldaten können Informationen wie Ihre Computer-Internetprotokoll-Adresse ("IP"), Browsertyp, Browserversion, die Seiten unserer Website, die Sie besuchen, die Uhrzeit und das Datum Ihres Besuchs, die auf diesen Seiten verbrachte Zeit und andere Statistiken enthalten. Cookies Cookies sind Dateien mit einer kleinen Datenmenge, die einen anonymen eindeutigen Identifikator enthalten können. Cookies werden von einer Website an Ihren Browser gesendet und auf der Festplatte Ihres Computers gespeichert. Wie viele Websites verwenden wir "Cookies", um Informationen zu sammeln. Sie können Ihren Browser anweisen, alle Cookies abzulehnen oder anzuzeigen, wenn ein Cookie gesendet wird. Wenn Sie jedoch keine Cookies akzeptieren, können Sie möglicherweise einige Teile unserer Website nicht nutzen. Sicherheit Die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Beachten Sie jedoch, dass keine Methode der Übertragung über das Internet oder der elektronischen Speicherung zu 100% sicher ist. Obwohl wir bestrebt sind, kommerziell akzeptable Mittel zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu verwenden, können wir deren absolute Sicherheit nicht garantieren. Änderungen dieser Datenschutzerklärung Diese Datenschutzerklärung ist ab dem 30. August 2023 wirksam und bleibt in Kraft, es sei denn, es gibt Änderungen in ihren Bestimmungen in der Zukunft, die nach ihrer Veröffentlichung auf dieser Seite unmittelbar in Kraft treten. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Datenschutzerklärung jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern, und Sie sollten diese Datenschutzerklärung regelmässig überprüfen. Ihre fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach dem Posten von Änderungen in dieser Datenschutzerklärung auf dieser Seite stellt Ihre Anerkennung der Änderungen dar und Ihr Einverständnis, sich an die geänderte Datenschutzerklärung zu halten. Kontaktieren Sie uns Wenn Sie Fragen zu dieser Datenschutzerklärung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@rjbau.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bauunternehmen Jauca

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Offerten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen zwischen Bauunternehmen Jauca (nachfolgend „Unternehmen“) und dem Auftraggeber.

Mit der Auftragserteilung, mündlich, schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp oder stillschweigend durch Inanspruchnahme der Leistungen, gelten diese AGB als vollumfänglich akzeptiert.

2. Vertragsgrundlagen

Massgebend sind in folgender Reihenfolge:

  1. die schriftliche Offerte des Unternehmens,
  2. die Auftragsbestätigung,
  3. diese AGB,
  4. allfällige schriftliche Nachträge oder Zusatzvereinbarungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn diese vom Unternehmen ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

3. Leistungen

Das Unternehmen erbringt Bau-, Umbau-, Renovations-, Sanierungs-, Montage-, Reparatur-, Abbruch-, Transport-, Reinigungs-, Gipser-, Maler-, Maurer-, Garten-, Hauswartungs- und sonstige Handwerksarbeiten aller Art.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder aus den effektiv ausgeführten Arbeiten.

Leistungen, die in der Offerte nicht ausdrücklich enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden separat verrechnet.

4. Einsatz von Drittanbietern, Subunternehmern und externen Arbeitskräften

Das Unternehmen ist berechtigt, zur Vertragserfüllung jederzeit Drittfirmen, Subunternehmer, externe Arbeitskräfte, Hilfspersonen oder sonstige Drittanbieter beizuziehen, sowohl im Inland als auch im Ausland.

Dies gilt insbesondere auch für temporär eingesetzte Arbeiter, Spezialisten oder Personal anderer Unternehmen, welche über das Unternehmen koordiniert oder weiterverrechnet werden.

Das Vertragsverhältnis besteht ausschliesslich zwischen dem Auftraggeber und Bauunternehmen Jauca. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und beigezogenen Drittanbietern besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Offerten und Preise

Offerten sind, sofern nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich.

Preisangaben gelten nur für die in der Offerte ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Zusätzlicher Aufwand, Zusatzarbeiten, Materialmehrverbrauch, Erschwernisse, Wartezeiten, Verzögerungen, unvorhersehbare Umstände sowie vom Auftraggeber verlangte Änderungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive gesetzlicher Abgaben und Nebenkosten.

6. Regiearbeiten und Arbeitsstunden

Wird nach Aufwand bzw. Regie abgerechnet, erfolgt die Verrechnung auf Basis der effektiv geleisteten Arbeitsstunden, eingesetzten Mitarbeiter, Maschinen, Fahrzeuge, Materialien sowie allfälliger Transport-, Entsorgungs- und Nebenkosten.

Arbeitsrapporte, Regierapporte, Stundenrapporte oder sonstige Leistungsaufstellungen des Unternehmens gelten als korrekt und verbindlich, sofern der Auftraggeber diesen nicht fristgerecht widerspricht.

7. Einwendungen gegen Arbeitsstunden, Rapporte und Rechnungen

Einwendungen gegen Arbeitsstunden, Regierapporte, Leistungsaufstellungen, Materialaufstellungen oder Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen.

Die Mitteilung hat ausschliesslich per E-Mail oder WhatsApp zu erfolgen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, gelten insbesondere:

als vollständig geprüft, akzeptiert und anerkannt.

Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innert 5 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Das Unternehmen ist berechtigt, Akontorechnungen, Teilrechnungen oder Schlussrechnungen zu stellen.

Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt:

9. Termine und Ausführungsfristen

Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.

Verzögerungen infolge Wetter, Lieferengpässen, Materialmangel, behördlichen Anordnungen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, Baustellenbehinderungen, höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, Personalausfall oder Verzögerungen durch Drittanbieter berechtigen den Auftraggeber weder zum Schadenersatz noch zum Rücktritt, soweit gesetzlich zulässig.

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten rechtzeitig und unentgeltlich erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:

Mehrkosten und Schäden, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen vollumfänglich zulasten des Auftraggebers.

11. Zusatzarbeiten und Änderungen

Änderungen, Ergänzungen, Zusatzwünsche oder nachträglich verlangte Arbeiten des Auftraggebers berechtigen das Unternehmen zur Anpassung von Preis, Aufwand, Ausführungsdauer und Terminen.

Auch mündlich, per WhatsApp oder vor Ort angeordnete Zusatzarbeiten gelten als beauftragt und sind entschädigungspflichtig.

12. Abnahme der Arbeiten

Die Arbeiten gelten als abgenommen, sobald:

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

13. Mängelrüge und Gewährleistung

Allfällige Mängel sind dem Unternehmen unverzüglich, spätestens jedoch innert 5 Kalendertagen ab Entdeckung, schriftlich per E-Mail oder WhatsApp mitzuteilen.

Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt.

Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln hat das Unternehmen das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

14. Haftung

Das Unternehmen haftet nur für direkt verursachte Schäden, die auf nachweislich vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

Jede weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für:

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Unternehmens in jedem Fall auf den Betrag der konkret für die betroffene Leistung gestellten Rechnung beschränkt.

15. Haftung für Drittanbieter und Subunternehmer

Für Leistungen, Handlungen, Unterlassungen, Verzögerungen oder Schäden, die durch beigezogene Drittanbieter, Subunternehmer, externe Arbeiter, Lieferanten oder sonstige Hilfspersonen verursacht werden, übernimmt das Unternehmen, soweit gesetzlich zulässig, keine weitergehende Haftung.

Das Unternehmen haftet insbesondere nicht für Ausfälle, Fehler, Terminverzögerungen oder Schäden, die durch solche Dritte entstehen, sofern diese nicht auf eine grobfahrlässige eigene Pflichtverletzung des Unternehmens zurückzuführen sind.

16. Material und Lieferungen

Lieferfristen für Material und Produkte sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Preisänderungen bei Material, Rohstoffen, Transport, Energie oder Entsorgung zwischen Offerte und Ausführung berechtigen das Unternehmen zur entsprechenden Preisanpassung.

17. Eigentumsvorbehalt

Geliefertes Material, Bauteile und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum des Unternehmens, soweit gesetzlich zulässig.

18. Vorzeitige Kündigung oder Sistierung

Kündigt oder sistiert der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig, so hat das Unternehmen Anspruch auf:

19. Form der Kommunikation

Die Parteien anerkennen die Kommunikation per E-Mail und WhatsApp ausdrücklich als zulässige und verbindliche Kommunikationsform, insbesondere für:

20. Datenschutz

Das Unternehmen ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsabwicklung zu bearbeiten, zu speichern und soweit erforderlich an beigezogene Drittanbieter, Subunternehmer oder Dienstleister weiterzugeben.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Bauunternehmen Jauca.

22. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Februar 2025